BAUTECHNISCHE DIENSTLEISTUNGEN

Begleitende Kontrolle

Die Begleitende Kontrolle unterstützt den Bauherrn während der Vorbereitung und der Umsetzung seines Bauvorhabens in mehreren Bereichen:

  • Die Begleitende Kontrolle bildet eine zweite Betrachtungsebene und ermöglicht damit eine entsprechende Beratung und Absicherung des Bauherren im Vier-Augen-Prinzip.
  • Die Begleitende Kontrolle bereitet Entscheidungsprozesse auf, die sich aus dem Projektablauf ergeben, führt damit zur Verbreiterung und Ausgewogenheit der jeweiligen Entscheidungsbasis und gibt dem Bauherrn damit die Gelegenheit, korrigierend in den Projektablauf einzugreifen.
  • Die Begleitende Kontrolle ist beim Projekt selber nicht operativ tätig und hat die Aufgabe, die operativ tätigen Projektbeteiligten (Architekten, Fachplaner, Bauaufsicht und in weiterer Folge auch die beteiligten Ausführenden) und deren Unterlagen möglichst zeitnahe (vor der Umsetzung) zu prüfen. Die zu überwachenden Unterlagen reichen von Planunterlagen und Verträgen über Leistungsverzeichnisse bis hin zur Kosten-, Termin- und Ausführungskontrolle.

Mehr dazu ist der Honorarleitlinie für die Begleitende Kontrolle der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zu entnehmen. (>>> www.arching.at)